BESCHLAGNAHMERISIKO/ KAUTIONSDARLEHEN
Gegen Zahlung eines Beitragszuschlages kann als Ergänzung zum Skipper-Rechtsschutz vereinbart werden, dass der Versicherer vorschussweise jene Beträge bis zu Euro 52.000,- zahlt, die vom Versicherungsnehmer im Ausland aufgewendet werden müssen, um einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont zu bleiben (Strafkaution). Dieser Vorschuss ist vom Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Monaten ab Zahlung durch den Versicherer an den Versicherer zurückzuzahlen.
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